Jentges'scher Grundbesitz
Ein Glücksfall für Krefeld:
Der Jentges'sche Grundbesitz
Wenn vom Jentges’schen Grundbesitz die Rede, dann geht es um die bevorzugten, aber zugleich noch stadtnahen Wohngebiete Krefelds. Dass sich mit dem Bismarck-, Musiker- und Stadtwaldviertel bis in den Westen Bockums hinein eine sehr gehobene und vielgestaltige Wohngegend erstreckt, um die viele Städte Krefeld beneiden, ist kein Zufall und ohne die visionäre Planung, die dem Jentges’schen Grundbesitz zugrunde lag, nicht vorstellbar.
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Hintergrund der Entstehung des Jentges’schen Grundbesitzes sind verschiedene Entwicklungen im Grenzgebiet zwischen Krefeld und Bockum – im frühen 19. Jahrhundert noch eine feuchte, kaum nutzbare Wiesengegend voller Abwässer.
Ab 1856 setzte eine Diskussion über die Errichtung eines Abflusskanals ein, um die sich in der Niederung stauenden städtischen Abwässer in den Rhein abzuleiten.
Aber erst zu Beginn der 70er Jahre wurden entsprechende Baupläne in Auftrag gegeben. Nach einer knapp vierjährigen Bauzeit konnte der Kanal 1878 in Betrieb genommen werden.
Grab des Unternehmers und Kommunalpolitikers Wilhelm Jentges (1825-1884) auf dem Hauptfriedhof in Krefeld.
Dies trug – neben dem erheblichen Wasserverbrauch der vielen dort gelegenen Färbereien – dazu bei, dass der Grundwasserspiegel innerhalb weniger Jahre um zirka drei Meter sank. Das bisher kaum nutzbare Terrain wurde mit einem Male zu wertvollem Bauland, dessen Wert um mehr das Zehnfache stieg.
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Hinzu traten baurechtliche Aspekte: Nachdem das preußische Fluchtliniengesetz von 1875 den Kommunen gestattet hatte, erstmals eigene Fluchtlinien- und Bebauungspläne aufzustellen, betrieb die Stadt eine Erweiterung nach Osten, in deren Rahmen zunächst eine Besiedlung entlang der Uerdinger Straße erfolgte. Verschiedene Unternehmer begannen nunmehr mit dem Erwerb von Arealen des spekulativ sehr interessanten Bauerwartungslandes.
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Der führende Investor war Wilhelm Jentges (1825 – 1884), der bis zu seinem Tode fast alle Grundstücke nordöstlich des Buschgrabens (heute Grenzstraße / Jentgesallee) erworben hatte, unter anderem die großen Güter des Wilhelmshofs, des Neu-Herberzhofs und des Großhüttenhofs. Sein Schwiegersohn und Nachfolger, Max Heydweiller hatte den Plan, das großflächige, noch ländlich geprägte Gebiet zu einem gehobenen Wohngebiet, einem attraktiven „Gartenstadtviertel“, umzuwandeln, musste sich zuvor allerdings mit den anderen Grundbesitzern im heutigen Bismarckviertel abstimmen. Maßgeblicher Investor dort war Josef Schilbers.
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Am 20. Dezember 1887 wurde erstmals ein Baugesuch Max Heydweillers genehmigt. 1891 ließ Heydweiller auf eigene Kosten Straßenzug und Grünanlagen der Hohenzollernstraße anlegen, initiierte die Anlage auch von Bismarckstraße und Bismarckplatz. Doch die Planung eines Rhein-Maas-Kanals einschließlich Hafenanlagen quer durch das spätere Bismarckviertel hielt die Grundeigentümer zunächst von großflächiger Bebauung ab. Nach Aufgabe dieser Pläne im Jahre 1899 stieg der Wert des weitgehend kaum bebauten Grundes abermals um ein Vielfaches. Eine zweite, intensivere Bauphase setzte ein.
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Bereits 1892 war zur Verwaltung des weitläufigen Grundbesitzes die Jentges'scher Grundbesitz GmbH ins Leben gerufen worden. Sie wahrte die Interessen der beteiligten Familien bis zu deren Auflösung im Jahre 1975. Insgesamt ging es um 275 Grundstücke. Diese Grundstücke waren mit Grunddienstbarkeiten belastet, an welche die jeweiligen Eigentümer nach wie vor gebunden sind. Hierzu gehört unter anderem das Untersagen aller Gewerbeaktivitäten, die eine Ruhestörung verursachen. Die Alteigentümer wollten hierdurch sicherstellen, dass auf dem Terrain der zugehörigen Grundstücke – vom Nordosten des Bismarckviertels über weite Teile des Stadtwaldviertels bis nach Kliedbruch - dauerhaft ein ruhiges und grünes Wohnviertel entwickelt werden konnte.
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Nach Auflösung der Jentges'scher Grundbesitz GmbH wurde 1975 der „Jentges'sche Verein zum Schutz und zur Pflege von Wohn- und Erholungsgebieten" gegründet. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass die Dienstbarkeiten eingehalten wurden. Nach dem langjährigen Vorsitz von Hans-Heinrich von Rath übernahm 1993 Jürgen Finken die Führung. Während dieses Zeitraums gingen drei Anträge auf Löschung einer Grunddienstbarkeit ein, die vom Verein jeweils abschlägig beschieden wurden.
Vor dem Hintergrund fehlender Nachwuchsmitglieder und zur dauerhaften Wahrung der Vereinsanliegen leiteten die letzten 11 Mitglieder 2010 eine Übertragung des Vereins an die BG Bismarckviertel ein.
Im Zuge der Übergabe wurden der Bürgergemeinschaft zwei Parzellen (insgesamt 100 qm2) überschrieben, zu deren Gunsten alle Grunddienstbarkeiten des Altbesitzes eingetragen waren. Der Vorstand ist sich der Verantwortung als Rechtsnachfolger des Vereins bewusst. Er möchte mit Nachdruck darauf hinwirken, dass Sinn und Zweck des Vereins zum Erhalt des Charakters der betroffenen Wohngebiete eingehalten werden und unter anderem eine zu massive Bebauung bzw. Nahverdichtung nicht mehr stattfinden.
Hierzu soll vorrangig ein kommunaler Bebauungsplan für die betroffenen Gebiete eingefordert werden.